Der Eintrag "offcanvas-col1" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col2" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col3" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col4" existiert leider nicht.


Mitarbeiterfahrzeuge auf Dienstreisen richtig absichern
10.10.2025 01:12

Mitarbeiterfahrzeuge auf Dienstreisen richtig absichern

Arbeitgeber können für Schäden an Privatfahrzeugen von Mitarbeitern während dienstlicher Fahrten haften. Das Schadenrisiko reicht von Unfällen bis zu Diebstahl, Brand oder Vandalismus. Eine Dienstreise-Fahrzeugversicherung sichert Firmen gegen diese Kosten ab und schützt Arbeitnehmer vor einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse in Haftpflicht oder Vollkasko.

Arbeitgeber müssen unter Umständen finanziell einspringen, wenn Mitarbeiter mit ihrem Privatfahrzeug dienstlich unterwegs sind und es zu Haftpflicht- oder Kaskoschäden kommt. Sogar bei selbst verschuldeten Fahrzeugschäden muss die Firma oft zahlen, solange der Arbeitnehmer sich nicht gerade grob fahrlässig verhalten hat. Der Kaskobaustein der Dienstreise-Fahrzeugversicherung deckt Schäden etwa durch Diebstahl, Brand, Glasbruch, Unwetter oder Zusammenstoß mit Wildtieren ab. Während dienstlicher Fahrten versichert sind je nach Vereinbarung sogar selbst verursachte Vollkaskoschäden und Vandalismus. Gerade für kleine Unternehmen ohne eigene Firmenwagen ist die Dienstreise-Fahrzeugversicherung eine sinnvolle Absicherung. Der Versicherungsschutz gilt ab Beginn der Dienstfahrt bis zum Ende des Einsatzes, unabhängig davon, ob der Mitarbeiter vom Firmensitz oder direkt von zuhause startet.

Die Dienstreise-Fahrzeugversicherung kann als Rahmenvertrag für den gesamten Betrieb abgeschlossen werden, wobei die Beitragshöhe von der Anzahl der Fahrzeuge, der Schadenquote und der Kilometerleistung der privat eingesetzten Fahrzeuge abhängt. Auch Mitarbeiter, die bereits eine eigene Vollkaskoversicherung besitzen, profitieren von der Dienstreise-Kaskoversicherung: Sie können Schäden während der Dienstfahrt über den Versicherungsschutz des Arbeitgebers abrechnen, ohne dass ihr Schadenfreiheitsrabatt belastet wird. Der Schutz gilt zudem oft auch für fremde Fahrzeuge, zum Beispiel das Auto des Ehepartners, sofern die Bedingungen der Versicherung dies vorsehen.

(Quelle: Promakler Media (FT) / Kategorie: Versicherung / Bild: moinzon@pixabay)

Zurück

Über uns

Wir bieten Ihnen Service und Beratung unter anderem zu diesen Themen: Altersvorsorge, Anlageimmobilien, Berufsunfähigkeitsversicherung, Betriebliche Altersvorsorge, Denkmalgeschützte Immobilien, Finanzierungsberatung, Investmentfonds, Photovoltaikversicherung, Private Krankenversicherung, Private Pflegeversicherung, Riester-Rente,
Rürup-Rente, Sachwertanlagen, Schwere-Krankheiten-Versicherung, Zahnzusatzversicherungen u.v.m. ...

Kontakt

Finkona Finanz Service GmbH
Kai-Oliver Schwede
Im Dorfe 19a
D-28832 Achim

04202 - 99 44 384

04202 - 88 51 42

Vertriebsbüro Bremen

Finkona Finanz Service GmbH
Im Dorfe 19a, D-28832 Achim-Uphusen

04202 - 99 44 384

04202 - 88 51 42

Vertriebsbüro München

Finkona Finanz Service GmbH
Orleansstr. 34, 81667 München

089 - 377 99 88 50

089 - 377 99 88 59