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Grüne Kfz-Versicherungskarte im Ausland weiter sinnvoll
10.07.2022 19:07

Grüne Kfz-Versicherungskarte im Ausland weiter sinnvoll

Rund 30.000 deutsche Autofahrer pro Jahr sind an Verkehrsunfällen im Ausland beteiligt. Wer jenseits deutscher Grenzen mit dem Auto unterwegs ist, sollte die Grüne Versicherungskarte seines Kfz-Versicherers im Handschuhfach haben. Bei einem Unfall spart die Grüne Karte Stress und erleichtert die Schadenabwicklung enorm.

In der EU und einigen weiteren europäischen Ländern ist die Grüne Versicherungskarte zwar nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Wer mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte sie aber dennoch mitführen, denn auf der Karte sind wichtige Angaben zur Versicherung des Fahrzeugs eingetragen. Bei einem Unfall hat man die Daten dann sofort griffbereit und kann den Unfallgegner und die örtliche Polizei bereits vor Ort über den eigenen Kfz-Haftpflichtschutz informieren. Auf dem handlichen Dokument im Brieftaschenformat sind neben den eigenen Versicherungsdaten auch die Anschriften der Grüne-Karte-Büros in den verschiedenen europäischen Staaten aufgeführt, die im Versicherungsfall weiterhelfen. Bußgeld darf zumindest in EU-Ländern allerdings nicht mehr kassiert werden, wenn man als Autofahrer die Versicherungskarte versehentlich nicht mit sich führt.

Wird man schuldlos in einen Unfall verwickelt, kann man wählen, ob man seine Ersatzansprüche bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers im Ausland oder – einfacher und ohne Fremdsprachenkenntnisse – bei einem Regulierungsbeauftragten des ausländischen Versicherers in Deutschland geltend machen will. Dafür Name, Anschrift, Kfz-Kennzeichen und Haftpflichtversicherung des Unfallgegners notieren. Falls vorhanden auch die Grüne Karte des Unfallgegners vorlegen lassen und die Versicherungsnummer aufschreiben, dadurch wird die zügige Schadenbearbeitung erleichtert. Fehlen Daten des Unfallgegners, hilft das deutsche Grüne-Karte-Büro unter 040/33440-0 oder online unter www.gruene-karte.de. Das Grüne-Karte-Büro unterstützt Sie übrigens auch bei der Beschaffung polizeilicher Ermittlungsakten oder von Schadengutachten.

(Quelle: Promakler Media (FT) / Kategorie: Versicherung / Bild: Bru-nO@pixabay)

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