Gesundheitsurlaub: Zuschuss der Krankenkasse nutzen
Wer im Wellness-Urlaub aktiv für seine Gesundheit sorgen will, kann seinen Krankenversicherer häufig an den Kosten beteiligen. Belegt er am Ferienort Kurse zu Gesundheitsvorsorge, Ernährung, Fitness oder Entspannung, leisten gesetzliche genauso wie private Krankenkassen oft erfreuliche Zuschüsse. In Zusammenarbeit mit spezialisierten Veranstaltern bieten viele Krankenversicherer sogar eigene Gesundheitsreisen ins In- und Ausland an.
Wer beispielsweise einen einwöchigen Aufenthalt im Wellness-Hotel inklusive Gesundheitsprogramm bucht, bekommt je nach Krankenversicherer bis zu 100 Euro pro Thema. Das Angebot reicht vom Vollwert-Kochkurs über Nichtrauchertraining bis hin zur Rückenschule. Maximal zwei parallele Maßnahmen werden in der Regel erstattet. Nimmt man während des Aufenthaltes beispielsweise an einem Ernährungskurs und einer Walking-Gruppe teil, gibt es vom Versicherer bis zu 200 Euro. Kostet der Kurzurlaub insgesamt 500 Euro, spart man durch einen solchen Kassenzuschuss immerhin 30 Prozent. Gedacht ist die Zuzahlung vor allem für Menschen, die im Berufsleben stark beansprucht sind, und deshalb keine Möglichkeit zu einem echten Kuraufenthalt haben – auch sie sollen in den Genuss finanziell geförderter Gesundheitsvorsorge kommen.
Sowohl als Kassenpatient wie auch als Privatversicherter zahlt man die Leistungen zunächst aus eigener Tasche. Beim Krankenversicherer legt man die Teilnahmebestätigung vor und stellt einen formlosen Antrag auf Erstattung. Aus der Teilnahmebescheinigung muss hervorgehen, welcher Kurs besucht wurde und dass man regelmäßig teilgenommen hat. Gesetzliche Regelungen darüber, welche konkreten Gesundheitsmaßnahmen von Krankenversicherern gefördert werden, gibt es allerdings nicht. Klären Sie am besten rechtzeitig vor der geplanten Urlaubsreise, welche Gesundheitsmaßnahmen bezuschusst werden. Viele Kassen haben bereits feste Verträge mit Anbietern von Gesundheitsurlaub.
(Quelle: Aragon Media (FT) / Bild: rhythmuswege@pixabay)