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2021: Neue Regeln für Vereine
10.01.2021 22:14

2021: Neue Regeln für Vereine

Gemeinnützige Vereine profitieren von wichtigen finanziellen Vorteilen - sie brauchen ihre Einnahmen nicht zu versteuern, dürfen Spendenquittungen ausstellen und ihren Ehrenamtlern abgabenfrei Vergütungen zahlen. Rechtzeitig zu Jahresbeginn 2021 hat der Gesetzgeber weitere Verbesserungen für Vereine beschlossen. Was Sie wissen sollten, wenn Sie als Vereinsvorstand aktiv sind.

Viele Vereine sind wirtschaftlich tätig, um ihre gemeinnützigen, in der Satzung festgeschriebenen Aufgaben zu finanzieren. Sie vermieten ihr Clubheim tageweise, werben im Stadion für Sponsoren oder verkaufen Fanartikel mit Vereinslogo. Während Einnahmen aus wirtschaftlicher Betätigung für Vereine bisher bis 35.000 Euro steuerfrei blieben, hat der Gesetzgeber diesen Freibetrag nun auf 45.000 Euro erhöht. Auch die Ehrenamtspauschale, die Vereinsvorstände und andere Ehrenamtler als Aufwandsentschädigung steuer- und sozialabgabenfrei erhalten dürfen, wird von 720 Euro auf 840 Euro angehoben. Die abgabenfreie Übungsleiterpauschale für nebenberufliche Trainer, Chorleiter usw. steigt sogar von 2.400 Euro auf 3.000 Euro. Erfreulich: Arbeitslose dürfen nun ehrenamtlich 250 Euro im Monat hinzuverdienen, ohne dass Leistungen wie Hartz IV oder Sozialhilfe gekürzt werden.

Ebenfalls neu geregelt wird die Verpflichtung zur zeitnahen Mittelverwendung. Bislang mussten Vereine ihre Einnahmen innerhalb der nächsten zwei Kalender- oder Wirtschaftsjahre weitestgehend wieder für ihre gemeinnützigen Satzungszwecke ausgeben, sonst geriet die Anerkennung der Gemeinnützigkeit in Gefahr. Das fiel so manchem Verein schwer, zum Beispiel wenn innerhalb eines Jahres mehrere größere Spenden auf dem Vereinskonto eingingen. Die Verpflichtung zur zeitnahen Mittelverwendung muss nach neuer Gesetzeslage nun nicht mehr eingehalten werden, solange die jährlichen Einnahmen 45.000 Euro nicht übersteigen. Tipp: Auch Vereine sollten richtig versichert sein. Neben dem obligatorischen Haftpflichtschutz empfiehlt sich eine Rechtsschutzversicherung und ein ausreichender Unfallschutz für die Mitglieder. Vereine, die Feste, Umzüge oder Märkte organisieren, brauchen ergänzend eine Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung.

(Quelle: Promakler Media (FT) / Kategorie: Versicherung / Bild: phillipkofler@pixabay)

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